Besuchsregelung ab Montag, den 19.10.2020
Gemäß Vorgaben der Landesregierung gilt ab dem 19.10.2020 ein generelles Besuchsverbot.
Bitte beachten Sie, dass auch ein Verlassen des Klinikgeländes während Ihres Aufenthaltes nicht gestattet ist.
Bei jedem Betreten der Kliniken gilt:
Führen Sie eine gründliche Händedesinfektion durch!
Vielen Dank für Ihr Verständnis.